Herzlich Willkommen
Haben Sie sich schon Gedanken gemacht über Ihre Entbindung und die Zeit danach?
Oder wünschen Sie bereits in der Schwangerschaft Betreuung von „Ihrer“ Hebamme?
Besonders auch, wenn eine Schwangerschaft von Problemen belastet ist, gilt:
Frauen haben Anspruch auf Hebammenhilfe. Sie wird über das „Krankenkassenchipkärtchen“ eigenanteilsfrei abgerechnet (ohne Praxisgebühr), bzw. vom Sozialamt übernommen.
